Private Bestellung von Cachaça im EU-Ausland

geschrieben am 27. Januar 2009

Durch die Abwertung zahlreicher Währungen gegenüber dem Euro wird es mittlerweile immer attraktiver gewisse Spirituosen, auch Cachaça, aus dem Ausland zu bestellen. Das dabei meist hohe Versandkosten anfallen, lässt sich gut mit einer Sammelbestellung bzw. durch deutlich günstigere Preise kompensieren. Besonders Großbritanien ist zur Zeit bei Bestellern sehr beliebt, da das Pfund immer weiter auf einen Gleichstand zum Euro zusteuert. Nach einer Twitter-Meldung und dem informierenden Beitrag von Helmut Adam im Blog von Mixology, rumorte es aus der Ecke der deutschen Spirituosen-Versender. Die Bestellung von Spiriuosen im EU-Ausland sei nicht rechtens und der Privatkunde mache sich sogar strafbar. Diese Behauptung wurde teils mit veralteten Gesetztestexten zur Erhebung von Einfuhrumsatz- und Branntweinsteuer untermauert.

Nach mehreren Nachfragen bei den Experten vom deutschen Zoll, stellt sich die Gesetzteslage gar nicht mehr so problematisch dar. Bestellungen von Privatleuten im EU-Ausland sind absolut legal und verursachen für den Besteller auch keine zusätzlichen Kosten. Der Versender trägt die Pflicht die Branntweinsteuer an den deutschen Staat abzuführen, der Endkunde hat damit nichts zu tun. Händler und Gastronomen können jedoch leider nicht so sorgenfrei einkaufen.

Im speziellen Fall von Cachaça lohnt sich die Bestellung aus Großbritanien finanziell meistens nicht. Jedoch sind dort einige Sorten erhältlich, die es in Deutschland nicht oder nur als Grauimporte gibt. Darunter fallen z.B. die Marken Leblon (bekannt aus dem Diffordsguide), Cabana und Germana. In jedem Fall lohnt sich ein Blick in die Warengruppe „Cachaca“ bei The Drink Shop und The Whisky Exchange.

Auch eine Bestellung außerhalb der EU kann Sinn machen, um seine Sammlung mit seltenen Zugängen zu bereichern. Die kürzliche erwähnte Sammelbestellung direkt in Brasilien haben wir beim Onlineshop Feira da Cachaça aufgegeben. Natürlich sind hier die Versandkosten wesentlich höher und man sollte zumindest ein bisschen Portugiesisch verstehen, um mit dem Shop zurecht zu kommen. Auch muss man bei Bestellungen außerhalb des EU-Zollgebietes mit der Erhebung von Einfuhrumsatz- und Branntweinsteuer rechnen. Das macht pro Flasche, je nach Preis, um die 5-10 Euro aus. Sicher nicht so einfach wie eine Bestellung in der EU, für Sammler sind all diese Hürden jedoch nehmbar.

2 Antworten zu “Private Bestellung von Cachaça im EU-Ausland”

  1. pacmansh sagt:

    Moin, wo hast du die Information von den 5-10 € her? Ich habe mir gerade ein bisschen Tequila aus Mexiko mitbringen lassen und dafür beim Zoll angefragt. Die Informationen die sie mir gegeben und die sich auch bestätigt haben waren:
    Also Privatperson wird bei einer Einfuhr unter einem Einkaufswert von 750 € jeder Liter mit pauschal 6,80€ besteuert. Da ist dann alles enthalten.
    Will natürlich nicht bezweifeln, dass dies bei einer Bestellung anders ist.

  2. Alessandro sagt:

    Deine Informationen sind für das persönliche Mitbringen von Spirituosen aus einem Drittland vollkommen zutreffend. Dort wird lediglich die Branntweinsteuer berechnet, die für 0,7 Liter mit 40% Alkohol genau 3,65 Euro beträgt.
    Ich habe hier jedoch die Prozedur einer Bestellung in einem Drittland beschrieben. Dabei wird ebenso die Branntweinsteuer fällig, zusätzlich wird jedoch die Einfuhrumsatzsteuer (wie bei der Mehrwertsteuer 19%) berechnet. Die Grundlage hierfür bildet der komplette Warenwert inkl. Versandkosten. Somit kommt man bei Cachaça schnell auf die 5-10 Euro. Da Tequila in der Regel teurer ist, wären die Nebenkosten bei einer Bestellung eher noch etwas höher.
    Diese Berechnungen sind durch Erfahrungen verifiziert.

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